Bundestag stimmt über Suizidhilfe ab

Der heimische Bundestagsabgeordnete Felix Döring (SPD) erklärt sein Abstimmungsverhalten

Am Donnerstagmorgen hat der Deutsche Bundestag über die Neuregelung der Suizidhilfe debattiert. Das bisherige Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits 2020 außer Kraft gesetzt worden, sodass eine rechtliche Grauzone entstanden ist. Um diese Lücke zu schließen, wurden am Donnerstag zwei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe verhandelt, die sich beide das Ziel gesetzt hatten, das Recht auf einen selbstbestimmten Tod zu gewährleisten und gleichzeitig mit einem Schutzkonzept sicherzustellen, dass die Entscheidung zur Selbsttötung zweifelsfrei auf einem autonom gebildeten, freien Willen beruht. 

Die Abstimmung erfolgte ausdrücklich außerhalb der Fraktionsdisziplin als Gewissensfrage. Döring stimmte für den Gesetzesentwurf der Gruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci. Nachdem dieser Antrag keine Mehrheit erhielt, enthielt sich Döring bei der Abstimmung über den Entwurf der Gruppe um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr, der jedoch ebenfalls keine Mehrheit bekam. Sein Abstimmungsverhalten erklärt er wie folgt:

„Der Gesetzentwurf der Gruppe Castellucci hat ein starkes Schutzkonzept, das durch die Einbindung von Ärzten und Psychiatern sicherstellt, dass die freie Willensbildung nicht durch eine psychische Erkrankung oder äußeren Druck eingeschränkt ist. Es zeigt Handlungsalternativen auf und macht deutlich, dass sich niemand als Last für andere fühlen sollte. Auch die Wartefrist von drei Monaten folgt den Empfehlungen von Experten, die darauf hinweisen, wie unbeständig Sterbewünsche in vielen Fällen sind. Nachdem der Entwurf leider keine Mehrheit erzielen konnte, habe ich mich bei der Abstimmung über den Entwurf der Gruppe Helling-Plahr enthalten. Ich kann dem Entwurf zwar nicht ausdrücklich zustimmen, doch auch er sieht eine Regelung vor, die vulnerable Menschen besser schützt als der derzeitige unregulierte Zustand.“

304 Abgeordnete stimmten für den Vorschlag der Gruppe Castellucci, während 363 dagegen stimmten und 23 sich enthielten. 287 Abgeordnete stimmten für den Vorschlag der Gruppe Helling-Plahr, während 375 ihn ablehnten und 20 sich enthielten. Damit wurden beide Vorschläge abgelehnt. Dazu Döring: „Drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es immer noch keine Neuregelung. Damit haben wir weiterhin weder ausreichenden Schutz vor Missbrauch noch ausreichend Rechtssicherheit für Helfende. Jetzt gilt es, ins Gespräch zu kommen und nach einer neuen Lösung zu suchen.“

Ein Antrag zu Stärkung der Suizidprävention, den beide Gruppen gemeinsam gestellt hatten, wurde mit einer Mehrheit von 693 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen angenommen. Damit fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, bis zum 31. Januar 2024 ein Konzept vorzulegen, wie bestehende Strukturen und Angebote der Suizidprävention unterstützt werden können und bis Ende Juni 2024 einen Gesetzentwurf und eine Strategie vorzulegen. 

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