Entlastung für Heizöl, Flüssiggas und Holz

Entlastung für Heizöl, Flüssiggas und Holz kann von Privathaushalten beantragt werden

Nachdem Gaskunden bereits durch die Gaspreisbremse entlastet wurden, können seit Mai auch Privathaushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (z.B. Holz, Pellets, Flüssiggas) heizen, eine Entlastung für Heizöl etc. beantragen.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Felix Döring rät dazu, den Anspruch jetzt zu prüfen und Anträge möglichst schnell zu stellen: „Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass nach Gaspreisbremse, Energiepreispauschale und Heizkostenzuschüssen nun auch diejenigen, die mit Flüssiggas, Pellets oder Holz heizen, entlastet werden können. Da diese Entlastung jedoch aktiv beantragt werden muss, rufe ich alle Betroffenen auf, ihre Anträge nun zu stellen“, so Döring.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die mehr als doppelt so hohe Kosten für ihren Energieträger hinnehmen mussten. Bis zu 80% der Mehrkosten werden erstattet, nicht aber mehr als 2.000 Euro pro Wohneinheit. Die genaue Höhe hängt vom gezahlten Preis und der Quadratmeteranzahl der beheizten Fläche ab. Die Hilfe gilt für folgende Brennstoffe: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks.

Wer eine Lieferung zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 (Ausnahmen bei Lieferverzögerung möglich) des entsprechenden Brennstoffes erhalten hat, kann nun online einen Härtefallantrag stellen. Der Rechner mit Antragsformular ist unter www.driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ verfügbar.

Mehr zu Entlastungen: Entlastungen müssen spürbar sein, zielgerichtet wirken und gerecht finanziert werden – Felix Döring (felix-doering.de)

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